Politischer Meilenstein für Berner Holz

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat entschieden, dass der Rohstoff Holz für kantonale Bauten künftig direkt aus dem Staatswald kommt. Dies wurde per Annahme der Motion von Jürg Rothenbühler (die Mitte) in einer kantonalen Richtlinie verankert. Mit der ver-mehrten Nutzung von Schweizer Holz werden regionale Wertschöpfung und Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze gehalten und ausgebaut. Es ist auch ein Zeichen für unser Klima: Ein bewirtschafteter Wald speichert langfristig mehr CO2 als ein nicht bewirtschafteter Wald. 

Der Unmut in Politik und Öffentlichkeit über die hausgemachten Probleme des Kantons Bern bei Leuchtturmprojekten war und ist nach wie vor gross. Deshalb hatte eine überparteiliche Gruppe von Grossratsmitgliedern eine Motion eingegeben, welche die Beschaffung vom Rohstoff Holz für zukünftige kantonale Bauten regelt. Die Motionärinnen und Motionäre rund um Jürg Rothenbühler, Grossrat und Präsident der Lignum BE, konnten mit ihren Argumenten überzeugen. Die Motion wurde vom Grossen Rat des Kantons Bern angenommen.

Regionale Wertschöpfung gefördert

Mit diesem Entscheid wird der Regierungsrat beauftragt, den Rohstoff Holz für kantonale Bauten direkt aus dem Wald im Besitz des Kantons Bern (Staatswald) zu beschaffen. Der Staatswald verfügt über eine grosse Waldfläche. Vielerorts ist unser Wald unternutzt, das heisst, dass das nutzbare Potential nicht ausgeschöpft wird, unsere Wälder älter, dunkler und instabiler werden. Dies kann insbesondere für Wälder mit Schutzfunktion problematisch werden. Mit der vermehrten Nutzung von Schweizer Holz werden regionale Wertschöpfung und Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze gehalten und ausgebaut und gesunde Wälder gefördert.

Meilenstein für lokales Holz

Mit der Annahme der Motion gelingt der Berner Wald- und Holzwirtschaft ein wichtiger Meilenstein. Denn bisher war der der Kanton Bern nicht in der Lage, Schweizer beziehungsweise Berner Holz für seine Bauten zu fordern. Dies weil er als öffentlicher Bauherr dem internationalem Wettbewerbsrecht und somit den Nicht-Diskriminationsgrundsätzen unterliegt. Wenn das Holz neuerdings direkt aus dem Wald im Besitz des Kantons Bern kommt, dann kann bei kantonalen Bauten regelkonform auf Berner Holz gesetzt werden. Die Lignum Holzwirtschaft Bern bietet bei der Ausarbeitung der Richtlinien ihre Unterstützung durch das vorhandene Fachwissen an und freut sich über diesen Meilenstein.

Medienmitteilung von Lignum Holzwirtschaft Bern als PDF

Publikationsdatum

07.06.24 | News

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