Stellungnahme Änderung Baugesetz

Die Änderung des Baugesetz (BauG) und des Baubewilligungsdekrets (BewD) (BauG-Revision 2021) bedingt gewisse Neuerungen in der Bauverordnung (BauV). Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet die folgenden Kernpunkte:

  • -Neu wird die OLK (Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) nur dann beigezogen, wenn das betreffende Vorhaben nicht bereits von der Eidgenös-sischen Natur- und Heimatschutzkommission, der kantonalen Denkmalpflege oder einer leistungsfähigen örtlichen Fachstelle begutachtet wurde oder das Ergebnis eines anerkannten qualitätssichernden Verfahrens ist.
  • Neu können die Gemeinden im Vorprüfungsverfahren die erforderlichen Amts- und Fachberichte auch selber einholen und mit dem zuständigen Stellen bereinigen (Äm-terkonsultation), wenn sie dies wünschen und zu Beginn des Planerlassverfahrens verbindlich erklären. Diese Teildelegation ändert an der Pflicht des AGR zur Vorprü-fung von Richt- und Nutzungspläne und an der grundsätzlichen Zuständigkeit des AGR nichts.
  • Neu wird im Interesse einer Straffung des Plangenehmigungsverfahrens eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung der Beschwerdeantwort vorgeschrieben.

Stellungnahme Initiative Holz Bern

Die Bewilligungsverfahren für Holzheizwerke und Holzhäuser führen in der heutigen Form nicht zum Ziel: Sie dauern zu lange und blockieren damit eine schnellstmögliche Dekarbonisierung der Energie- als auch Bausysteme. Nachhaltige Holzenergie ist sofort verfügbar und mit der vorhandenen Energieinfrastruktur kompatibel, sodass Kohle, Erdgas oder Heizöl sofort ersetzt werden könnten. Auch bezüglich Winterstrom kann die Holzenergie einen grossen Beitrag leisten. Holzhäuser speichern CO2 nachhaltig und sind daher eminent wichtig in der Reduktion von CO2 in der Atmosphäre.

Dass die Verfahren mit der Revision des BauG nun beschleunigt werden sollen, ist richtig und zielführend. Die Bewilligungsverfahren für Holzheizwerke und Holzhäuser sind momentan zu zeit- und kostenintensiv. Die Wurzel dieses Problems kann und soll bei dieser Revision gepackt werden: Die Dauer des Vorprüfungsverfahrens sollte nicht wie bisher 90 Tagen betragen, sondern auch hier ist eine Verschlankung anzustreben. Im Hinblick auf die Vorprüfung soll unterstrichen werden, dass sie sich namentlich auf die Rechtmässigkeit beschränken soll. Die Gemeinde ist, wie im Vortrag dargelegt, bei der vorzunehmenden Interessenabwägung federführend. Weiter ist auch die Straffung des Planbeschwerdeverfahrens auf neu 30 Tage zu begrüssen.

Bei Bedarf kann weiterhin auf entsprechendes Fachwissen der OLK zurückgegriffen werden. Dies erfolgt aber nur subsidiär, da der Fokus neu auf der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, der kantonalen Denkmalpflege oder einer leistungsfähigen örtlichen Fachstelle liegt. Die OLK generell auszuschliessen ist rechtlich gar nicht möglich, wie dies im Vortrag plausibel dargetan ist. So ist an ihrem subsidiären Anruf festzuhalten, aber gleichzeitig auch sicherzustellen, dass die Verfahren dadurch nicht verzögert werden.

Fazit

Die Kernpunkte der Vernehmlassungsvorlage sind grundsätzlich zu begrüssen. Bei der Umsetzung ist weiterhin auf eine möglichst starke Straffung der Verfahrensdauer zu achten, beispielsweise beim subsidiären Einbezug der OLK. Zudem ist die Dauer des Vorprüfungsverfahrens weiterhin überaus lange, weshalb eine Kürzung geprüft werden soll.

Hier finden Sie die eingereichte Stellungnahme. 

Publikationsdatum

25.11.21 | Medien, News

Weitere Newsbeiträge

Aktuelles

HOLZarchitekTOUR Centre Albert Anker

HOLZarchitekTOUR Centre Albert Anker

Im Rahmen einer HOLZarchitekTOUR konnte der Neubau des Kunstpavillons des Centre Albert Anker in Ins mit dem Label Schweizer Holz ausgezeichnet werden. Zudem nutzten wir den Anlass als Kommunikations-Kickoff für die «Tage des Schweizer Holzes» vom 12./13. September 2025.

Kreislauffähiges Bauen: Wir stecken noch in den Kinderschuhen

Kreislauffähiges Bauen: Wir stecken noch in den Kinderschuhen

Kreislauffähiges Bauen ist ein bedeutender Schritt hin zu einer enkeltauglichen Welt. Das Bauwesen steckt im Bereich Kreislaufwirtschaft noch in den Kinderschuhen. Wie können Materialien lückenlos rückgebaut und wiederverwendet werden? Wie können wir verbautes Material wieder in den Kreislauf integrieren? Die Berner Wald- und Holzbranche hat trotz der vielen Fragen eine Antwort: Holz! Holz als Baustoff wird eine zentrale Rolle einnehmen.

Klimaschonendes Bauen braucht weiterhin Holz-Förderung

Klimaschonendes Bauen braucht weiterhin Holz-Förderung

Der Bundesrat hat das Entlastungspaket für die Bundesfinanzen in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist unter anderem eine Änderung des Waldgesetzes mit Auswirkungen auf den Aktionsplan Holz des Bundes. Die Lignum wird sich dafür einsetzen, dass dieses wichtige Instrument des Bundes zur Holzförderung handlungsfähig bleibt. Sie wird die Vorlage in den nächsten Wochen genau prüfen und sich in der Vernehmlassung fundiert einbringen.

Holznutzung als Eckpfeiler für eine nachhaltige Zukunft

Holznutzung als Eckpfeiler für eine nachhaltige Zukunft

Letzte Woche fand der traditionelle Berner Holztag statt – ein wichtiger Treffpunkt für die Akteure der Wald- und Holzbranche. Im Zentrum stand unter anderem der Berner Wald und sein Ansehen in der Gesellschaft. Über 80 Prozent der Bernerinnen und Berner sind gemäss einer Studie mit der Pflege und Bewirtschaftung des Berner Waldes zufrieden. Und das muss auch so bleiben, dafür engagieren sich tagtäglich Menschen mit Herzblut.

Der Weg des Holzes im Kanton Bern

Schweizer Holz

Privatsphäre – Übersicht

Mit der Zustimmung über die Verwendung dieser Cookies helfen Sie uns, das Nutzererlebnis auf dieser Webseite weiter zu verbessern (Voreinstellungen/Präferenzen, schnellere Ladezeiten der Seite).

Diese Webseite verwendet Google Analytics, um anonymisierte Informationen über die Anzahl Besucher und das Nutzererlebnis auf dieser Seite zu erhalten.