Wann kommt die Klarsicht aufgrund vom neuen Beschaffungswesen?

Seit dem Januar 2021 lautet das Ziel, das Beschaffungswesen über alle föderalen Stufen hinweg zu harmonisieren. Ein zentraler Aspekt dabei ist, dass der Zuschlag neu an das vorteilhafteste Angebot geht, und nicht mehr einfach nur an das preislich attraktivste. Es geht nicht mehr um maximale Marktöffnung, sondern um Nachhaltigkeit, um eine Vollkostenrechnung, um die Berücksichtigung der Kollateralschäden. Doch wann findet dieser Wechsel seine Berücksichtigung bei Politik, Verwaltung und Bauherrschaft? Wann wird der Stellenwert von (regionalem) Holz als Baustoff endlich anerkannt?

Am 8. Juni 2021 hat die Lignum Holzwirtschaft Bern, damals noch unter dem Namen Initiative Holz | BE, eine Informationsveranstaltung zur Revision vom Bundesgesetzt über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) durchgeführt. Dabei ist eine Hördatei entstanden, die die wichtigsten Aspekt zusammenfasst:

>> PLAY Hördatei: Qualität vor Preis - Wie Verwaltung, Politik und Bauherrschaft den Paradigmawechsel BöB umsetzen können

Mitwirkende:
Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner
Nationalrat und Präsident Lignum Bern Erich von Siebenthal
Grossrätinnen Madeleine Amstutz und Barbara Streit
Grossrat Thomas Gerber
Moderation & Produktion Marianne Mani

Wir finden, dass diese Botschaft aus dem Sommer 2021 aktueller ist denn je. Holz, sogar Schweizer Holz, hat endlich eine echte Chance! Der Beitrag rückt folgende dringenden Handlungen in den Fokus:

Aufruf an die Verwaltung auf kantonaler wie kommunlare Ebene: Erstellung und Bekennung zu einem zeitgemässen Leitbild im Bereich der Beschaffung. Nach welchen Werthaltungen wollen wir als öffentliche Hand künftig beschaffen? Werden wir unserer Vorbildrolle gerecht? Es braucht eine neue Ausrichtung in der Beschaffung. Kanton und Gemeinde sollen hier dem Bund nachziehen und die nachhaltige Beschaffung resp. neue Holzempfehlungen initiieren. 

Aufruf an die Politik: Die Politik muss den Change mitbegleiten. Qualität vor Preis muss durchwegs gelebt werden. Der politische Wille hat grossen Einfluss. Es gibt nun endlich die rechtliche Grundlage, doch es fehlt noch an der Auslegung. 

Aufuf an die Bauherrschaft: Eine Ausschreibung muss juristisch gesehen keinesfalls neutral gegenüber dem Material sein. Jede Bauherrscahft darf die Materialwahl bewusst treffen. Nebst der Wahl für Holz als Baustoff, kann die Bauherrschaft auch die Wege ebnen für Schweizer Holz als Baustoff. Viele Gemeinden haben bereits gezeigt, wie mit dem eigenen Holz erfolgreich und nachhaltig gebaut werden kann. Hat die Kommune eigenes Holz, ist es von der Ausschreibung ausgenommen und kann über die sogenannte "Inhouse-Beschaffung" geregelt werden. Falls in der eigenen Gemeinde zu wenig Holz vorhanden ist, können Waldbewirtschaftungs-Zweckverbände gegründet werden, damit das Schweizer Holz auch regional über die Gemeindegrenze hinaus zum Bauen eingesetzt werden kann. 

 

Die Lignum Holzwirtschaft Bern engagiert sich für diese Veränderungen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie weitere Informationen oder Erfahrungsberichte wünschen.