Die Änderung des Baugesetz (BauG) und des Baubewilligungsdekrets (BewD) (BauG-Revision 2021) bedingt gewisse Neuerungen in der Bauverordnung (BauV). Die Kernpunkte der Vernehmlassungsvorlage sind grundsätzlich zu begrüssen. Bei der Umsetzung ist weiterhin auf eine möglichst starke Straffung der Verfahrensdauer zu achten.
