Beschaffen von Schweizer, regionalem oder eigenem Holz

Rückblick: Feierabend Check-In bei Beer Holzbau in Ostermundigen

Beim Feierabend Check-In bei Beer Holzbau kamen rund 45 Akteure aus der gesamten Holzwirtschaft zusammen, um zentrale Fragen zur Beschaffung von Schweizer Holz zu diskutieren. Im Mittelpunkt standen die Referate von Pius Renggli (Leiter RG Bern Mitte) und Rechtsanwalt Thomas Geiger (Kellerhals Carrard).

Pius Renggli betonte die Bedeutung der Beschaffung von regionalem oder eigenem Holz und führte überzeugende Argumente an, wie die Sicherung von Arbeitsplätzen, kurze Transportwege und die Stärkung regionaler Stoffkreisläufe. Thomas Geiger beleuchtete die rechtlichen Rahmenbedingungen und thematisierte dabei kontroverse Fragestellungen, etwa die potenzielle Diskriminierung bei der Berücksichtigung von Holz aus Berner oder Zürcher Wäldern sowie die Gleichstellung des Labels «Schweizer Holz» mit «FSC».

Deutlich wurde: Mit steigendem Auftragswert wachsen auch die Anforderungen an die Ausschreibung, was Anlass für spannende Diskussionen bot.

Grundlagen des öffentlichen Beschaffungsrechts
Das Beschaffungsrecht gilt, wenn:

  • die Auftraggeberin unter das Beschaffungsrecht fällt,
  • es sich um eine öffentliche Beschaffung handelt und
  • keine Ausnahme nach Art. 10 IVöB vorliegt.

Die Auftragsarten – Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge – und die Verfahrenswahl richten sich nach dem geschätzten Auftragswert.

Nachhaltigkeit und Holzbau
Der Paradigmenwechsel mit dem neuen Beschaffungsrecht macht nachhaltiges Bauen mit Holz zu einem Schlüsselaspekt. Dabei spielen drei Dimensionen – Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Soziales – eine Rolle. Labels wie «FSC» oder Kriterien wie Holz aus naturnaher Waldbewirtschaftung können als technische Spezifikationen oder Zuschlagskriterien integriert werden.

Fünf Szenarien für den Austausch
Anhand von fünf Szenarien – von «Produktkettenzertifizierung» bis zur «Stärkung ökologischer Aspekte» – wurden praktische Herausforderungen diskutiert. Besonders intensiv war der Austausch zur Definition von Diskriminierung zur Lieferung sowie zu Rahmenverträgen, die Aufträge bis maximal 12 Mio. CHF oder 20 % der Ausschreibung begrenzen.

Fazit
Der Anlass war eine gute Gelegenheit, um rechtliche und nachhaltige Aspekte der Holzbeschaffung zu beleuchten und wertvolle Impulse für die Zukunft zu erhalten. Beim Apéro, gesponsert von Beer Holzbau, setzten sich die anregenden Gespräche fort und das Netzwerk wurde vertieft bzw. erweitert.

Publikationsdatum

11.12.24 | News

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